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Änderung des Autobahnmautgesetzes und der Mauthöhenverordnung 

Die Mauthöheverordnung wurde durch die Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20.11.2008 geändert.

Die Änderungen sind am 01.01.2009 in Kraft getreten. Gleichzeitig zum 01.01.2009 ist auch das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) geändert worden.

Mit den neuen Mautsätzen zahlen emissionsarme Lkw und solche, die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden, deutlich weniger als Lkw mit hohen Emissionswerten.

Die stärkere Spreizung der Mautsätze nach Emissionsklassen verstärkt so die umweltpolitische Lenkungswirkung der Maut. Bisher betrug der Abstand zwischen der niedrigsten und höchsten Mautkategorie etwa 50 Prozent, zukünftig wird er rund 100 Prozent betragen.

Ab 2009 wird eine neue 4. Mautkategorie eingeführt. So wird zukünftig beim Mautsatz auch berücksichtigt, ob ein Fahrzeug ein Partikelminderungssystem nachgerüstet hat. Um die günstigeren Mauttarife nach Einbau des Partikelminderungssystems in Anspruch nehmen zu können, müssen die Transport- und Logistikunternehmen bei Toll Collect die betreffenden Lkw ummelden.

Außerdem fördert die Bundesregierung im Zuge der Maut-Harmonisierung die Anschaffung emissionsarmer Lkw mit bis zu 100 Millionen Euro im Jahr.

Mit dieser Änderung soll eine Verstetigung und deutliche Verstärkung der erforderlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur erreicht werden. Dieses ist nur möglich, wenn die Mautsätze an die tatsächlichen Wegekosten angepasst werden. Die derzeit geltenden Mautsätze basieren auf der Berechnung des Wegekostengutachtens aus dem Jahr 2002.

Ausgangsbasis für die neuen Mautsätze ist die aktualisierte Wegekostenrechnung für die Bundesfernstraßen in Deutschland, das so genannte Wegekostengutachten 2007.

Mehr Maut bedeutet mehr Investitionen. Durch die Neufestsetzung der Mauthöhe werden für das Jahr 2009 rund 1 Milliarde Euro zusätzlich an Mauteinnahmen erwartet. Diese sollen zusätzlich in die Verkehrsinfrastruktur, vor allem in die Fernstraßen, investiert werden.

Gleichzeitig wird mit diesen Änderungen die im Jahr 2003 vom Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung gegebene Zusage zur Entlastung des Lkw-Gewerbes in Deutschland - komplett eingelöst. Diese so genannte Maut-Harmonisierung umfasst Maßnahmen in Höhe von rund 600 Millionen Euro im Jahr.

Dazu wird im Zweiten Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge das Autobahnmautgesetz entsprechend angepasst. Der Bundesrat hat am 7. November 2008 der Verordnung mit einigen Änderungen (Reduzierung der geplanten Mautsätze um 2 Cent in der Mautkategorie C und Erhöhung um 0,1 Cent in den anderen Kategorien in den ersten zwei Jahren) zugestimmt.

Beide Rechtsvorhaben sind zum 01.01.2009 in Kraft getreten.

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