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VW Abgasskandal, LG Braunschweig gibt Klage statt

Autohändler muss Skoda Fabia zurücknehmen

In einem Rechtsstreit vor dem LG Braunschweig konnte ein Autokäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Fahrzeug gegen ein Autohaus erwirken. Das Urteil des LG Braunschweig vom 12.10.2016 ist unter dem Aktenzeichen 4 O 202/16 ergangen.

Der Autokäufer erwarb im April 2015 bei einem auf EU-Neuwagen spezialisierten Autohaus einen fabrikneuen Skoda Fabia 1.6 TDI Klima zu einem Kaufpreis von 11.960,00 Euro. Der Skoda Fabia war mit einem Motor des Typs EA 189 ausgestattet. Dieser gehört zu den Motoren, die über eine Software zur Beeinflussung des Abgasverhaltens hinsichtlich der Stickoxydwerte (NOx) auf dem Prüfstand verfügen.

Nachdem dem beklagten Autohaus erfolglos eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt worden war, erhob der Autokäufer Klage. Diese verfolgte das Ziel, das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben.

Das Landgericht Braunschweig hat der Klage im wesentlichen Punkt der Rückabwicklung des Kaufvertrages stattgegeben, weil die Voraussetzungen eines Rücktritts vom Kaufvertrag erfüllt sind.

Das Gericht führt in seinem Urteil aus, dass die in dem PKW installierte Software zur Beeinflussung der Schadstoffemissionen im Testbetrieb einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darstellt. Dieser Mangel sei auch nicht unerheblich. Das beklagte Autohaus hatte  dazu ausgeführt, dass eine Mängelbeseitigung mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 100,00 Euro für das Aufspielen einer neuen Software erfolgen könne. Das Gericht ließ dies jedoch nicht ausreichen. Vielmehr spreche hier bereits der Zeitablauf von einem Jahr ohne konkrete Angaben zu einer möglichen Mängelbeseitigung gegen die Unerheblichkeit des Mangels. Das beklagte Autohaus konnte sich also nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ein unerheblicher Mangel wegen verhältnismäßig geringfügiger Nachbesserungskosten vorliege, weil es die Nacherfüllung nicht in absehbarer Zeit durchführen konnte. Die technische und zeitliche Unsicherheit über eine mögliche Nachbesserung fielen dem beklagten Autohaus zur Last.

#VW Skandal, #VW, #Skoda, #Rücktritt, #Verbraucherrechte

 

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